Der Betreuungsverein Niederrhein e. V. übernimmt sowohl Betreuungen für Erwachsene (gem. §1814 BGB), die auf Grund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können als auch sorgerechtliche Vertretungen für Minderjährige.
Hierbei ist es Ziel, dem hilfsbedürftigen Menschen im Rahmen seiner Möglichkeiten zu größtmöglicher Selbständigkeit und Selbstverantwortlichkeit zu verhelfen.
Der Betreuungsverein übernimmt im Rahmen der gerichtlich bestimmten Aufgabenkreise die rechtliche Besorgung aller Angelegenheiten der Betreuten.
Dazu gehören folgende Teilziele