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Merkblatt für ehrenamtliche Betreuer*innen, auch Angehörige
Ab 1.1.2023 gilt das Betreuungsrechtsreformgesetz und damit neue Regeln für die Bestellung ehrenamtlicher Betreuer*innen. Auch Angehörige als Betreuer*innen haben der Betreuungsbehörde ihre Eignung und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Merkblatt ab 01.01.2023 für Ehrenamtler.
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Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt Formulare zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zur Verfügung und nähere Hinweise findet man in der Broschüre „Betreuungsrecht“.

 

Die Broschüre erklärt auch, unter welchen Voraussetzungen eine Betreuung eingerichtet wird, beschreibt die Auswirkungen, benennt, welche Aufgaben ein Betreuer hat und was seine Tätigkeit in persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten bedeutet.

 

Über die Patientenverfügung informiert eine weitere Broschüre, die auch Formulierungsempfehlungen für die individuelle Entscheidung enthält.

 

Die Patientenverfügung
Die Patientenverfügung
Das Betreuungsrecht
Das Betreuungsrecht

Die Patientenverfügung
Hier finden Sie Informationen rund um die Patientenverfügung, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Patientenverfuegung.pdf
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Das Betreuungsrecht
Hier finden Sie Informationen rund um das Betreuungsrecht, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Betreuungsrecht.pdf
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Notwenige Formulare und Textbausteine finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Die Formulare können Sie auch hier herunterladen.

 

 

 

 


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