Mit der Vorsorgevollmacht kann einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten dann übertragen, wenn man die Fähigkeit, selbst zu entscheiden verliert. Der Bevollmächtigte kann dann ohne Veranlassung weiterer Maßnahmen handeln.
Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich scheint. Die Vorsorgevollmacht steht für ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit.
Im Downloadbereich finden Se die Broschüre "Betreuungsrecht", - sowie weitere Formulare - herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.